Der Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft liegt in den ersten 12 Wochen ausschliesslich bei der betroffenen Frau. Für dieses Recht der „Fristenlösung“ wurde lange politisch gekämpft.
Ab der 13. Woche ist ein Abbruch zulässig, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder seelischen Notlage abzuwenden.
Frauen haben schon immer Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen – es ist aber auch ein schwerer Konflikt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen gegen die des werdenden Lebens abzuwägen. Wir unterstützen Frauen bei der Entscheidungsfindung und führen ambulante Schwangerschaftsabbrüche durch. Unsere Beratungen bieten wertfreie Räume, in denen die Frau, das Paar, aus dem Verständis für ihre Lebenssituation eine Entscheidung trifft.