WICHTIG: Praxis für immer geschlossen

Die Gruppenpraxis Paradies hat ab 29.2.2020 ihre Türen für immer geschlossen.

Auf der Startseite befinden sich Informationen zu den Nachfolgeprojekten.

Wir danken für das jahrelange Vertrauen und wünschen alles Gute!

Information für Frauen, die im Hausarztmodel bei folgenden Krankenkassen versichert sind:

- Groupe Mutuel                        - Easy Sana
- Supra                                     - Philos
- Avenir                                    - AMB
- Assura

Dieses Versicherungsmodell sieht vor, dass Frauen die Gynäkologin frei wählen dürfen und für diese Konsultationen keine Überweisung brauchen. Seit einiger Zeit verlangen die oben genannten Kassen für gynäkologische Konsultationen in unserer Praxis trotzdem eine Überweisung mit der Begründung, die freie Arztwahl gelte nur für Ärztinnen mit dem Facharzttitel Gynäkologie/Geburtshilfe.

Alle Ärztinnen in unserer Praxis verfügen über einen Fachärztinnentitel in Allgemeinmedizin und üben so ihre Tätigkeit als Frauenärztinnen aus. Einige Kassen finden es nötig, dem Rückforderungsbeleg eine Überweisung eurer Hausärztin/eures Hausarztes beizulegen.

Informationen Krankenkassenleistungen bei Mutterschaft

Ab 1. März 2014 sind neu ALLE Leistungen der Mutterschaft vom Beginn der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende der achten Woche nach der Geburt von der Kostenbeteiligung (Selbstbehalt und Franchise) befreit (Art. 64 Abs. 7 KVG).

Textausschnitt aus: Zeitschrift des Schweizerischen Hebammenverbandes 3/14

Frauenfonds

Wir haben einen Frauenfonds, welcher finanziert wird von Patientinnen und der Gruppenpraxis. Daraus können wir in soziale und finanzielle Not geratetene Patientinnen unterstützen. Spenden sind möglich auf unser Konto "Frauenfonds" der Genossenschaft Paradies, c/o Gruppenpraxis, bei der Alternativen Bank ABS Olten, PC 46-110-7. 
Herzlichen Dank an unsere SpenderInnen!  

Versäumte Termine

Termine können bis 24h im Voraus abgesagt werden. Für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine, die wir nicht neu vergeben können, verrechnen wir CHF 60.-.  

Mahngebühren

Leider kommt es hie und da vor, dass unsere Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Wir sind bei der Zahlungsfrist kulant, Wenn wir aber mahnen müssen, erheben wir ab 1. Mahnung eine Gebühr für unsere Umtriebe von Fr. 10.-, bei jeder weiteren Mahnung jeweils weitere Fr. 10.-.